WaldGärtnerHaus - WGH
in Bauhaus (Nordhessen)
Waldgartendorf

Der Begriff Waldgartendorf bezeichnet eine Siedlungsform, die sich an dem folgenden Leitbild orientiert:

  1. Ein Waldgartendorf besteht aus einer Anzahl von Familienlandsitzen sowie gemeinsam genutzten Strukturen, beispielsweise Wegen, Wasserflächen, Gebäuden, Weideflächen, Wald und Wildnis.
  2. Jede Familie lebt auf ihrem Familienlandsitz, der idealerweise einen Hektar (10.000 m2) groß ist.
  3. Ein lebendiger Zaun aus Bäumen und Sträuchern umgibt jeden Landsitz in bunter und nützlicher Vielfalt.
  4. Wald bildet mit seiner Vielfalt an Geschöpfen und Wirkungen die Lebensgrundlage. Er gedeiht auf der Hälfte bis zwei Drittel eines jeden Familienlandsitzes.
  5. Auf jedem Landsitz gibt es Wasserflächen als Biotop sowie Trinkwasser aus Brunnen oder Quellen. Benutztes Wasser wird durch lebende Pflanzenwurzeln gereinigt.
  6. Der Garten mit Gemüse, Kräutern, Beerensträuchern, Nuss- und Obstbäumen bedient den eigenen Bedarf und produziert gegebenenfalls Überschüsse.
  7. Sofern eine Familie Strom für den eigenen Bedarf nutzen will, produziert sie diesen auf ihrem Landsitz selbst.
  8. Haus und Nebengebäude bestehen hauptsächlich aus natürlichen Materialien der näheren Umgebung. Der lebende Hektar wird zum großen Wohnzimmer.


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